Versicherungsrechtliche Situation
Die sich aus der Mitnahme von Personen ergebende versicherungsrechtliche Situation ist in Österreich durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung (AKHB) geregelt.
- Wer ist versichert?
- Eigentümer/Halter bzw. der vom Halter berechtigte Lenker des Kraftfahrzeugs
- Insassen sowie Personen, die den Lenker einweisen
- Was ist versichert?
- die Bezahlung von Schäden, die durch Ihr Fahrzeug an anderen Personen, Fahrzeugen oder Objekten verursacht wurden
- die durch einen Verkehrsunfall verursachten Personenschäden an Mitfahrern
- die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegen Sie (gegebenenfalls auch gerichtlich)
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 1,09 Millionen Euro, die im Normalfall - von Horrorszenarien abgesehen - für Sie ausreichen müsste. Versicherungen empfehlen eine höhere Versicherungssumme für Ihr Fahrzeug, damit Sie sicher sein können, auch bei hohen Schadenersatzforderungen ausreichend Schutz zu haben.
Für die/den MitfahrerIn ist wichtig, dass es zur Kürzung des Schadensersatzanspruches kommen kann, wenn:
- die Gurtpflicht missachtet
- der Unfall mitverschuldet (z.B. durch ins Lenkrad greifen)
- oder wissentlich mit einer/m alkoholisierten LenkerIn gefahren wird.
Werden Kinder, die jünger als 12 und kleiner als 150 cm sind mitgenommen, so
muss ein passender Kindersitz vorhanden sein.
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